Forensische Begutachtung, psychologische
Beratung und Supervision
Besondere Anliegen sind die Qualitätsförderung im Familienrechtsverfahren durch Weiterbildung der beteiligten Professionen, die Verbesserung der Transparenz in der Kommunikation der Akteure, die Verringerung des Risikos der sekundären Kindeswohlgefährdung infolge befragungs- und untersuchungsbedingter Belastungen und die Aufklärung und Beratung von Eltern zur Förderung des Verständnisses für das, womit sie bei solchen Verfahren rechnen müssen.
Aufträge für Gutachten in Familienrechtsverfahren
zur elterliche Sorge und Umgang werden nicht mehr übernommen, in begründeten Ausnahmefällen jedoch die Erstellung von fachlichen Expertisen zu bereits erstellten Gutachten.