Die berufliche Laufbahn als Universitätsprofessor ist mit der Pflicht zur Erstellung von Gutachten im Auftrag von staatlichen Institutionen wie Gerichten verbunden, die hier schwerpunktmäßig zur Erstellung von Familienrechtsgutachten zu Fragen der Sorgerechtsregelung im Trennungsfall, der Umgangsregelung oder des Sorgerechtsentzugs bei Kindeswohlgefährdung führte. Die gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen vier Jahrzehnten zum Teil gravierend verändert. Statt des früher geltenden Schuldprinzips und der Orientierung an den Rechten der Eltern an ihren Kindern konzentriert sich die neuere Rechtsprechung stärker an den Rechten der Kinder. Einerseits passte sich die Gesetzgebung dem Wertewandel der Gesellschaft an, andererseits stieß man damit auch auf Unverständnis bei jenen Eltern, die diese Veränderungen noch nicht verinnerlich hatten. Die Rolle des Sachverständigen ist heute zwischen seiner Funktion als Helfer für die Entscheidungsfindung des Gerichts und als neutraler Vermittler bei hochstreitigen Konflikten zwischen den Eltern angesiedelt. Um die Neutralität nicht zu gefährden, werden hier nur Gutachtenaufträge von Gerichten angenommen und dies auch nur noch bei besonders schwierigen Fällen. Eltern, die sich in dem Dschungel hocheskalierter gerichtlicher Auseinandersetzungen hoffnungslos verlaufen haben, können gerne kostenfrei um Rat nachsuchen. Wer mehr will, gehe bitte zur Seite „Konfliktberatung/Mediation“.






